ZENTRUM FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK DER STADT WIEN

 

VEREINBARUNGEN ZUR SCHULPARTNERSCHAFT

 

Die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, 1210 Wien, Patrizigasse 2,
ist eine Privatschule der Stadt Wien mit Öffentlichkeitsrecht.

Laut § 5(6) des Schulunterrichtsgesetzes
erfolgt die Aufnahme in eine Privatschule durch einen Vertrag bürgerlichen Rechts
zwischen der Schülerin/ dem Schüler - bei nicht eigenberechtigten Schülerinnen/ Schülern von deren Erziehungsberechtigten vertreten -, Studierenden und dem Privatschulerhalter.

§ 33 (8) Schulunterrichtsgesetz besagt,
dass der Privatschulerhalter über die im Gesetz genannten Bestimmungen hinausgehend, Gründe für die Beendigung des Schulbesuchs anlässlich der Aufnahme vereinbaren kann.

Unter Hinweis auf § 2 des Privatschulgesetzes
kann die Schulkonferenz - ungeachtet der Notenbeurteilung - die vorzeitige Beendigung des Schulbesuchs wegen unzureichender Berufseignung beschließen.

Diese Möglichkeit wird hiermit Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und Studierenden zur Kenntnis gebracht.
Die Kenntnisnahme ist durch die Unterschrift zu dokumentieren.

 

Drei Eckpunkte
für eine Beendigung des Schulbesuchs an der bakip21 nach § 33 (8) Schulunterrichtsgesetz:

Bei mangelnder persönlicher Haltung, wie Unpünktlichkeit, Nicht-Erfüllen der übertragenen Aufgaben,
unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht, etc., werden davon betroffene Schülerinnen, Schüler und Studierende
in Gesprächen von den jeweiligen Klassenlehrkräften sowie in Folge von den zuständigen Klassenkoordinatorinnen, Klassenkoordinatoren darauf hingewiesen.

Bei ausbleibenden Verhaltensänderungen wird eine schriftliche Vereinbarung mit der Direktorin, zugunsten einer positiven Haltung unterzeichnet.

Wird diese Vereinbarung ebenfalls ignoriert, findet ein Krisengespräch der Betroffenen - bei Schülerinnen und Schülern im Beisein der Erziehungsberechtigten (freiwillig im Fall von Volljährigkeit der Schülerin, des Schülers) - mit der Klassenkoordination und der Direktorin statt, und die Beendigung des Schulbesuch wird in Aussicht gestellt.

 

 

Zur Kultur der bakip21

Als Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten wir uns, mit diesen Vereinbarungen die Verantwortung für unsere Schulkultur zu übernehmen und die gemeinsam erarbeiteten Grundregeln zu beachten.
Das Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten ist dabei durch wechselseitige Wertschätzung und Achtung geprägt.

Die gesetzlichen Grundlagen der im Folgenden angesprochenen Themen sowie Informationen über Rechte und Pflichten von Schülerinnen, Schülern, von Erziehungsberechtigten, von Studierenden und von Lehrerinnen, Lehrern sind in den Paragraphen 43ff, 17 und 60 des Schulunterrichtsgesetzes 1986 - www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug.xml - nachzulesen.

 

Kommunikation

  • Gespräch oder Gerede? Sensible, aber sachliche Kommunikation schafft ein Klima der Höflichkeit.

 

Störgeräusche

  • Lärm fördert Stress, nicht nur während des Unterrichts, sondern auch im Stiegenhaus, auf den Gängen
    und in der Aula.
  • Da selbst auf „lautlos“ gestellte Mobiltelefone oder das Versenden und Empfangen von short messages Störungen erzeugen, bleiben diese Medien während des Unterrichts komplett abgeschaltet.
  • Für Übungseinheiten mit Instrumenten stehen dafür vorgesehene Räume zur Verfügung.

 

Termintreue

  • Pünktlichkeit beim Unterrichtsbesuch, beim Einhalten der Unterrichts- und Konferenzzeiten, bei Besprechungen und Abgabeterminen zeugt von Pflichtbewusstsein und gegenseitiger Wertschätzung.

 

Transparenz

  • Durchschaubarkeit schont die Nerven aller. Schülerinnen, Schüler und Studierende werden zu Beginn eines Schuljahres von den Unterrichtenden über die Beurteilungskriterien in den jeweiligen Fächern informiert.
  • Weiters werden - seitens der Unterrichtenden - den Schülerinnen, Schülern und Studierenden  auch während des Semesters Auskünfte bezüglich des aktuellen Leistungsstandes erteilt.

 

Nahrungs- und Getränkeaufnahme, Suchtmittel

  • Zur Nahrungs- und Getränkeaufnahme stehen ausschließlich die Pausenzeiten zur Verfügung.
    Das Konsumieren von alkoholischen Getränken ist im gesamten Schulbereich und bei Schulveranstaltungen - auch außer Haus - verboten.
  • Generell gilt in öffentlichen Gebäuden absolutes Rauchverbot.
    Auf Basis eines SGA - Beschlusses wird Schülerinnen, Schülern ab der 3. Klasse und Studierenden das Rauchen ausschließlich im "Raucherhof" gestattet.

 

Absenzen

  • Absenzen vom Unterricht werden schriftlich entschuldigt.
  • Meldungen erfolgen am ersten versäumten Unterrichtstag zwischen 7:00 und 7:45 im Sekretariat unter der Nummer 01 27534 90950, sowie an Samstagen über das Mobiltelefon der Schule, unter der Nummer 0676 8118 28229, an Praxistagen zusätzlich zwischen 7:00 bis 7:30 im jeweiligen Kindergarten oder Hort.
  • Einträge von vorhersehbaren Absenzen in das Klassenprotokoll werden zeitgerecht durchgeführt, also spätestens am Morgen des betreffenden Tages bis zum Beginn der vierten Unterrichtseinheit, also 11:00 Uhr - in nachstehender Reihenfolge:
    Klassenkoordination bzw. deren Stellvertretung  >  Klassenlehrkraft  >  Administration
  • Bei begründeter Abwesenheit während einzelner Unterrichtsstunden erfolgt die Abmeldung
    bei der unterrichtenden Lehrkraft und deren Eintrag ins Klassenprotokoll.
    Das Verlassen des Schulhauses ist während dieser Zeit nicht gestattet.

 

Sicherheit

  • Öffnungszeiten:
    Haupteingang Patrizigasse 2: 
    7:00 bis 17:00 Uhr
    Eingang Freytaggasse 32:        7:30 bis 16:00 Uhr
    Von innen sind diese Eingänge jederzeit zu öffnen.
    Schulfremde Personen, auch Erziehungsberechtigte, melden ihren Besuch im Sekretariat, Raum E113, verpflichtend an. Ab 15.30 Uhr können die Anmeldungen beim Hausaufseher - unter der Nummer 0676 8118 28 229 - erfolgen.
  • Die versperrbaren Garderobekästen dienen der Aufbewahrung von Kleidung und Schuhen, Wertgegenständen und Bargeld, für die von Seiten der Schule keine Haftung übernommen wird. Bei Verlust des Schlüssels für den Garderobekasten wird nach einer Meldung an die Klassenkoordination ein kostenpflichtiger Ersatzschlüssel (€ 28) ausgehändigt.
    Studierende des Kollegs gewährleisten die Versperrbarkeit der Garderobekästen durch Verwendung von privaten Schlössern.
  • Klassenräume werden nach Unterrichtsschluss abgesperrt.
    Den jeweiligen Schlüssel verwahrt eine dazu bestimmte Person aus der Klasse. Der Schlüssel wird beim Verlassen des Schulhauses in der Portierloge abgegeben, für seinen Verlust haften alle Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden einer Klasse.
  • Von Seiten der Schule wird jeder Klasse ein Wasserkocher zur Verfügung gestellt.
    Die Benützung privater netzbetriebener Elektrogeräte (Radios, CD-Player, Wärmeplatten, Kaffeemaschinen u. a.) ist im Schulhaus aus Sicherheits- und Energiespargründen nicht erlaubt. Dies gilt auch für das Aufladen von Akkus.

 

Schadenersatz

  • Bei Beschädigung von Eigentum der Stadt Wien, insbesondere bei Verunreinigung und Beschädigung von Bänken, Wänden, Böden etc. sowie für abhanden gekommene, sich im Eigentum der Stadt Wien befindliche, Gegenstände, wie Bücher, Leihinstrumente, Lehr- und Lernmittel etc. ist nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu leisten.
  • Die Stadt Wien ist in diesem Zusammenhang von Schadensersatzansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

 

 Sauberkeit

  • Alle von Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden benutzten Räume werden sauber und zusammengeräumt verlassen – das bedeutet:
    Gereinigte Tafel  >  gereinigte Tischflächen  >  geschlossene Fenster  >  auf die Tische gestellte Sessel  > abgeschaltete Mediengeräte sowie Beleuchtung  >  abfallfreie Abstellflächen  >  freier Fußboden.
    Die ordnungsgemäße Entsorgung leerer Flaschen, Getränkepackungen und dgl. erfolgt noch am selben Unterrichtstag durch deren Benutzer, Benutzerinnen, bzw. durch die in jeder Klasse ernannten Personen.
  • Bei Regen oder Schneefall  werden im Haus saubere Zweitschuhe getragen
    (siehe Aushang des Hausaufsehers).

 

 Gespräche, Kontakte

  • Eine transparente Gesprächskultur zwischen Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten, Studierenden und Lehrkräften wird als Voraussetzung für die Prosperität unserer Bildungsinstitution gesehen.
  • Ein lebendiges Interesse seitens der Erziehungsberechtigten trägt den Schulerfolg der jeweiligen Schülerin, des jeweiligen Schülers ebenso mit, wie die Inanspruchnahme des Sprechstundenangebots der Lehrkräfte.
  • Regelmäßige und beiderseitige Kontaktnahme - persönlich, telefonisch oder per E-Mail - ist Teil der gelebten Schulpartnerschaft.

 

Wien, 23. September 2009

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