Als Mitglieder des SGA sehen wir unsere Aufgabe darin,
die demokratische Zusammenarbeit der Schulpartner (Eltern, LehrerInnen, SchülerInnen) zu fördern.
Der Paragraph 64 des Schulunterrichtsgesetzes regelt die wesentlichen Bereiche,
in denen der SGA das Schulleben mitbestimmen kann.
Die Lehrer/innenvertretung möchte vor allem die vielfältigen Anliegen des Lehrkörpers
in diesem Zusammenhang erheben und im Rahmen der SGA-Sitzungen zur Sprache bringen.
Wir wünschen uns dazu offene Ohren und kooperationsbereite GesprächspartnerInnen.
Vertretung Lehrerinnen, Lehrer
Karin Walter
Franziska Mikšanek
Berlinde Macher
Stellvertretung
Ingrid Bittermann
Petra Kain
Susanne Kiesewetter

