ZENTRUM FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK DER STADT WIEN

 

Ehemalige Schülerinnen und Schüler der bakip21, die ihre Ausbildung abgebrochen haben,
können diese im Externistenweg abschließen.

Rechtsgrundlage dafür ist die ExternistenprüfungsVO BGBI 1979/362 idgF. und § 42 SchUG.

 

Ansprechpartnerin an der bakip21
Agnes Seiser

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