Ehemalige Schülerinnen und Schüler der bakip21, die ihre Ausbildung abgebrochen haben,
können diese im Externistenweg abschließen.
Rechtsgrundlage dafür ist die ExternistenprüfungsVO BGBI 1979/362 idgF. und § 42 SchUG.
Ansprechpartnerin an der bakip21
Agnes Seiser

