ZENTRUM FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK DER STADT WIEN

 

Allgemeines Bildungsziel

Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben gemäß § 94 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine fundierte Allgemeinbildung und jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten und Hort bei Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten (Hortpädagogik) erforderlich sind und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln sowie über die angeführten allgemeinen und speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen:

  

Persönlichkeitsmerkmale

  • Wertbewusstsein (Bewusstsein über ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines
    allge­meinen Wertesystems)
  • Sensibilität und Offenheit für philosophisch-existentielle und religiöse Fragestellungen speziell auch des Kindes
  • Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit
  • Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte von Erziehung und Sozialisation
  • Bereitschaft zu Innovationen, Flexibilität und Mobilität
  • Bereitschaft zu selbstständigem Wissenserwerb sowie zu Fort- und Weiterbildung und
  • Fähigkeit und Bereitschaft zum Reflektieren des eigenen Handelns und seiner Bedingungen 

 

Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen

  • Philosophisch-ethisch-religiöse Grundkompetenz
  • Sprachkompetenz
  • soziale Kompetenz, insbesondere auch Empathie, Fähigkeit zum Umgang mit der eigenen und mit fremder Emotionalität
  • sowie Konfliktfähigkeit
  • kommunikative Kompetenzen (Präsentation, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der institutionellen Pädagogik, (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Leitungskompetenzen (Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Projektmanagement)
  • kreative Kompetenz

 

Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse 

  • Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die
    (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen sowie Fähigkeit, sie in der Bildungsarbeit situationsgerecht
    umzusetzen
  • Kompetenz, die spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch-religiösen Vorstellungen als eigen­ständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken
  • umfassendes Wissen zum Thema „(sexuelle) Gewalt gegen Kinder“
  • Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufga­benbezogener Bildungsarbeit (beispielsweise von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu ge­schlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbe­darf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung)
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtig­ten,
  • besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haf­tung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung
  • Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungs­einrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Quali­tätsentwicklung und Qualitätssicherung)

 

 

Lehrplan gesamt pdf

 

 

zur Startseite